Fragen und Antworten

Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung von Kindern?

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind das befundbezogene Einteilungsschema zur Einstufung der Behandlungsbedürftigkeit. Diese Vermessung wird durch den Kieferorthopäden zu Beginn der Behandlung durchgeführt. Anhand der Einstufung des Befundes in diese Gruppen kann der Arzt feststellen, ob der Versicherte Anspruch auf Leistung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse hat. Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden, wobei die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5 übernehmen. Die Kosten für die Grade 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen und müssen privat getragen werden. Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss zunächst ein Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) übernommen werden. Dieser Eigenanteil wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet. Auch hier lohnt es sich oft, für gesetzlich versicherten Kinder vor dem 1. Besuch eine Zusatzversicherung abzuschließen, dies ist nach Beginn einer Behandlung nicht mehr möglich. (Auf der Seite www.hanswaizmanntabelle.de/kinder finden Sie eine Auflistung der Zahnzusatzversicherungen)