Bei Erwachsenen findet nur bei schweren Kieferanomalien in Verbindung mit kieferchirurgischer Behandlung eine Kostenübernahme statt. Eine Zahnzusatzversicherung kann im Vorfeld abgeschlossen werden, jedoch darf vor der Behandlung noch keine Zahnfehlstellung diagnostiziert worden sein. (Auf der Seite www.waizmanntabelle.de finden Sie eine Auflistung der Zahnzusatzversicherungen). Sollte sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligen, bieten wir die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Eventuell kann ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
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