Grundsätzlich gilt, dass bei Vertragsabschluss nur das unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge abgedeckt ist. Abhängig von dem, mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossenen Tarif wir Ihnen ein bestimmter Prozentsatz erstattet. Deshalb sollte vor Vertragsabschluss kein Behandlungsbedarf festgestellt sein.
Es empfiehlt sich Ihren Versicherungsvertrag zu überprüfen und ggf. zu ergänzen/anzupassen.
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